WICHTIGE Hinweise:
Zahn-Zusatzversicherung vor Behandlungsbeginn
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren eine kieferorthopädische Behandlung nicht mehr. Auch bei Kindern und Jugendlichen können Kosten auf Sie zukommen, die eine gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur zum Teil übernimmt. Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich z.B. bei Kindern nur in den KIG (kieferorthopädische Indikationsgruppen) 3-5 an einer kieferorthopädischen Behandlung. Bei KIG 1-2 sind die Kosten komplett zu übernehmen.
Bitte informieren Sie sich deshalb vor dem ersten Besuch in der Praxis um eine passende Zusatzversicherung für ihr Kind. Sobald sie in unserer Praxis zum Termin erscheinen und eine KIG-Einstufung vorgenommen werden muss, ist es für eine Versicherung zu spät, da die Behandlung dann von dem Versicherungsschutz ausgenommen wird.
Bitte informieren Sie sich auf der Website https://dzvs.de/kinder-kfo über passende Angebote bzw. lassen sie sich unter der Rufnummer +49(0)2103-3399780 kostenlos telefonisch beraten.