WICHTIGE Hinweise: 

Zahn-Zusatzversicherung vor Behandlungsbeginn

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren eine kieferorthopädische Behandlung nicht mehr. Auch bei Kindern und Jugendlichen können Kosten auf Sie zukommen, die eine gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur zum Teil übernimmt. Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich z.B. bei Kindern nur in den KIG (kieferorthopädische Indikationsgruppen) 3-5 an einer kieferorthopädischen Behandlung. Bei KIG 1-2 sind die Kosten komplett zu übernehmen.

Bitte informieren Sie sich deshalb vor dem ersten Besuch in der Praxis um eine passende Zusatzversicherung für ihr Kind. Sobald sie in unserer Praxis zum Termin erscheinen und eine KIG-Einstufung vorgenommen werden muss, ist es für eine Versicherung zu spät, da die Behandlung dann von dem Versicherungsschutz ausgenommen wird.

Bitte informieren Sie sich auf der Website https://dzvs.de/kinder-kfo über passende Angebote bzw. lassen sie sich unter der Rufnummer +49(0)2103-3399780 kostenlos telefonisch beraten.

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Wissenswertes rund um (Zahn)Gesundheit, Körper und Ernährung

Wussten Sie, dass Fehlstellungen der Zähne und Kiefer zu Sprachproblemen führen können? Ein Sport-Mundschutz auch Gehirnerschütterungen vermeiden kann? Und dass sofortiges Zähneputzen nach dem Genuß säurehaltiger Speisen und Getränke mehr schadet als nutzt?

Mit unserem Blog informieren wir Sie regelmäßig über gesundheitliche Themen rund um Zähne, Kiefer und den menschlichen Organismus:

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